Rauchwarnmelderpficht

 

 Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick
       

  • seit 25. September 2012

  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden

  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017

  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt

  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail:

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

 Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
 

 Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

  • alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden

  • alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden.

 

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

  • Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindunng zu Aufenthaltsräumen hat.

 

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)

  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

 
Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
 

  • Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. 


Übertragung der Wartungspflicht: „Sekundärhaftung“ bleibt

Nach der Montage muss die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Betrieb mit einer jährlichen Wartung überprüft werden – nach Herstellerangaben und gemäß der Norm DIN 14676:2012. Die Verantwortlichkeit für die Sicherstellung des Betriebs der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Doch unabhängig davon, ob laut Bauordnung Eigentümer oder Mieter zuständig sind, oder die Pflicht übertragen werden kann, kommen die Eigentümer in keinem der Fälle gänzlich aus der Haftung, denn: Wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen, ergibt sich daraus eine „Sekundärhaftung“. 

Eigentümer sind verantwortlich für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Personen, denen sie die Wartungspflicht übertragen. Sie müssen prüfen, ob die Mieter physisch in der Lage sind, die mit der Aufgabe verbundene Verantwortung zu verstehen und die Wartung zuverlässig durchzuführen. 

Ist ein Bewohner aus altersbedingten oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Wartung ordnungsgemäß umzusetzen, muss sich der Eigentümer um eine alternative Lösung kümmern. Zusätzlich zu der körperlichen Voraussetzung sollte sichergestellt werden, dass die Bewohner auch die notwendigen fachlichen Kenntnisse besitzen, um die technischen Funktionen des Rauchmelders zu verstehen und die Wartung korrekt durchzuführen.

Für wohnungswirtschaftliche Unternehmen ergibt sich also auch nach Übertragung der Wartungspflicht ein weiterer Arbeitsaufwand, der nicht zu unterschätzen ist, wie Experten bestätigen. „Die Übertragung und Überwachung der jährlichen Wartung ist für Eigentümer oder Verwalter ein zeitintensives Unterfangen, um aus der Haftung zu kommen“, erklärt Volker Eck Geschäftsleiter Bereich Technik & Logistik bei Kalo und Experte im Rauchmelderservice. „Um sich den Aufwand zu sparen und nicht zuletzt auch in der Haftungsfrage auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich deswegen die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, der Montage und Wartung aus einer Hand anbieten kann und das Haftungsrisiko übernimmt.“

 
Im Schadensfall trifft Eigentümer eine Teilschuld

Das Haftungsrisiko ist ein entscheidender Knackpunkt, wenn es um die Übertragung der Wartungspflicht auf die Mieter geht. Denn: Im Schadensfall greift die Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Mietern/Nutzern und der Wohnungseigentümer wird nicht aus der Haftung entlassen.

Die Verkehrssicherungspflicht schreibt Eigentümern vor, für den Schutz der Mieter und deren Besucher zu sorgen und somit auch die Funktionssicherheit technischer Geräte zu gewährleisten. „Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass die Bewohner sowie deren Besucher nicht durch vermeidbare Gefahren geschädigt werden können“, erklärt Volker Eck weiter. Versagen also im Brandfall Rauchmelder, die nicht oder nur mangelhaft gewartet wurden, trifft den Vermieter eine Teilschuld. „Um diesem Fall von vornherein vorzubeugen“, sagt der Kalo-Experte, „sollte die Wartung möglichst von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden.“


Rechtssicherheit nur durch Sichtprüfung

Auch bei einer Entscheidung zwischen Fernwartung und Sichtprüfung lohnt sich der sorgfältige Blick in die Vorschriften. In der aktuell gültigen Anwendungsnorm gibt es nämlich keine Festlegung für die Fernwartung. Rechtssicherheit kann damit erst durch die Inaugenscheinnahme der Rauchmelder gewährleistet werden. Nur mit einer Sichtprüfung durch zertifizierte Fachkräfte kann die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder sachgerecht sichergestellt werden. Diese Form der Inspektion hat sich in über 50 Jahren Sichtprüfung bewährt. „Im Schadensfall ist die fehlende normative Grundlage der Fernwartung ein Knackpunkt“, erklärt Volker Eck, „nur ein professioneller Rauchmelderservice kann per Sichtprüfung sicherstellen, dass die Geräte weder beschädigt, beklebt oder beschmutzt, noch durch eine Umnutzung von Räumen falsch platziert oder sogar demontiert sind.“


Entlastung durch professionelle Dienstleistung

Ob bei der Montage oder der konsequenten Umsetzung der Wartungspflicht: Für  wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Verwalter bleibt der Aufwand nicht aus. Pflichten sind zu erfüllen und Normen zu beachten – und das bei jedem einzelnen Prozessschritt, der in der Rauchmelderpflicht vorgesehen ist. Ein Aufwand, den ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen kaum neben den täglichen Aufgaben leisten kann.

Dienstleister wie Kalo verfügen über eine jahrelange Erfahrung im Rauchmelderservice und können Wohnungseigentümer und Verwalter entscheidend entlasten. 

Das Unternehmen verfügt außerdem über ein ausgefeiltes Restantenverfolgungssystem und lässt sich die Montage und die Wartung vom Wohnungsnutzer per Unterschrift bestätigen. So dokumentieren die Servicekräfte lückenlos, dass alle Verpflichtungen normgerecht erfüllt wurden. Seit mehr als fünf Jahren ist Kalo im Rauchmelderservice tätig, hat inzwischen mehr als eine Millionen Rauchmelder installiert und kann einen in allen Prozessschritten rechtssicheren Rauchmelderservice gewährleisten.

Der Dienstleister verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netz von Servicefachleuten und montiert und wartet Rauchmelder für die Wohnungswirtschaft – von kleinen Wohnanlagen bis zur Großsiedlung. In diesem Bereich hat Kalo eigenen Angaben zufolge die Prozessführerschaft inne.